Der Krankenhausstrukturfonds ist ein seit 2016 bestehender bundesweiter Finanzierungstopf, aus dem die Bundesländer Gelder für Maßnahmen unter anderem zur Umwandlung oder Konzentration von Krankenhäusern beantragen können. Die Länder selbst müssen sich in Höhe von mindestens 50 Prozent an den Projektkosten beteiligen.
Zur bisherigen Auszahlung finanzieller Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds äußert sich Prof. Dr. Armin Grau MdB, Obmann der Grünen im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für Krankenhauspolitik, wie folgt:
„Die insgesamt zwei Milliarden Euro aus dem Finanztopf des Krankenhausstrukturfonds für die Jahre 2019 bis 2024 sind durch die Länder bisher sehr unterschiedlich genutzt worden. Während etwa Bundesländer wie Niedersachsen und das Saarland schon fast die gesamten ihnen zustehenden Beträge ausgeschöpft haben, haben andere Länder wie Thüringen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Berlin bisher kaum oder keine Mittel beantragt.
Angesichts großer Aufgaben beim Umbau der Krankenhauslandschaft, etwa zur Vermeidung von Unter- oder Überversorgung in bestimmten Regionen, gilt es hier bundesweit weiter voranzuschreiten und die noch nicht ausgeschöpften Gelder zu nutzen. Mit den finanziellen Mitteln aus diesem Topf können wir das Krankenhauswesen bei uns weiter stärken und sattelfest für die Zukunft machen. Alle Menschen in Deutschland sollen unabhängig von sozialer Herkunft und Wohnort – auf dem Land wie in der Stadt –Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung haben.
Gleichzeitig ist es sehr erfreulich, dass mit den vor zwei Jahren vereinbarten, bundesweit insgesamt 240 Millionen Euro Fördersumme für die Geburtshilfe bundesweit über 500 Krankenhausstandorte gefördert werden. Das greift den Krankenhäusern, von denen viele finanziell angeschlagen sind, unter die Arme. Eine nachhaltige Entlastung ermöglichen wir mit der anstehenden Krankenhausreform, an der wir Grüne mit unseren Ampel-Partnern und allen Ländern mit Hochdruck arbeiten.“
Hintergrund:
Der Krankenhausstrukturfonds ist ein bundesweit verfügbarer Finanzierungstopf, dessen Fördervolumen von 2019 bis 2024 insgesamt zwei Milliarden Euro beträgt und sich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speist. Die Länder können dort Förderanträge stellen. Gefördert werden die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen, die Vernetzung von Krankenhäusern, der Abbau von Überkapazitäten und die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten. Darüber hinaus werden aber auch palliative Versorgungsstrukturen, Maßnahmen zur IT-Sicherheit, die Zentrenbildung, die (integrierte) Notfallversorgung und die Ausbildung in der pflegerischen Versorgung gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die beantragenden Länder an den Kosten der Vorhaben in Höhe von mindestens 50 Prozent beteiligen. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform wird der Krankenhausstrukturfonds voraussichtlich um ein Jahr verlängert. Ab 2026 soll er dann vom vorgesehenen Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform abgelöst werden.